"Alle Wahrheiten sind leicht verständlich von dem Zeitpunkt an, wo sie aufgedeckt werden. Die Frage ist, ob sie aufgedeckt werden.“
- Galileo Galilei
Im Internet und den Medien kursieren zahlreiche Interpretationen unseres Falles und den dazu ergangenen Entscheidungen.
Wir sind Prozessfinanzierer und keine Anwälte. Daher geben wir keine Rechtsauskunft und keine Rechtstipps. Wir können jedoch unsere Erfolge vorweisen und darauf basierend Entscheidungen treffen.
Wir halten den Fall für derart aussichtsreich, dass wir ihn trotz Kritik, unvollständigen oder falschen Medienberichten und kreativen Interpretationen der Wiener Linien (die reihenweise Fälle gegen uns verlieren) bis zum Ende durchziehen wollen.
Unsere Überzeugung, dass wir für alle diesen Fall gewinnen werden ist unerschüttert - mach dir selbst ein Bild warum!
Es fällt nur im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung an – und keinerlei sonstige Kosten.
Wir haben bereits selbst Klagen wegen Diskriminierung geltend gemacht und gewonnen.
Wir sind bei weiteren Fragen jederzeit erreichbar. Und legen den Fokus auf die möglichst rasche Abwicklung.
Beschluss des EuGH
vom 10. September 2024
C-65/24
Wir erbringen unsere versprochenen Leistungen stets in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, da so die bestmögliche Durchsetzung deiner Ansprüche sichergestellt ist.
Wir arbeiten ebenfalls eng mit Industriekollegen zusammen, damit nicht verbohrtes Konkurrenzdenken in den Weg der höchstmöglichen Qualität der Leistung kommt.
Die kreative Interpretation der Wiener Linien betreffend dieses Beschlusses gegenüber dem Standard am 23. September 2024 bezüglich des Inhalts und der Bedeutung des vorliegenden Bescheides hat uns anfnags belustigt.
Wir verweisen insbesondere auf Seite # 8 | 9 und 9 | 9 , Randnummer 33 und 35.
Das Gericht hat in unseren Augen on Rn 33 klar dargelegt, dass bei einer Diskriminierung von EU Bürgern auch diejenigen, die nicht dieser Ethnie angehören, aber von der Regel betroffen sind als diskriminiert gelten.
In Rn 35 stellt es die Frage warum überhaupt Zweifel bestehen, dass dies so sein könnte.
Die Passage, auf die sich die Wiener Linien beziehen ist wohl einfach so gemeint, dass der EuGH eine Statistik sehen möchte, aufgrund derer der Schluss folgt, dass die Unterscheidung durch den Hauptwohnsitz erfolgt.
In unseren Augen hat das Landesgericht das aber ohnehin einwandfrei dargelegt.
Obwohl die Wiener Linien gegenüber dem Standard bereits zuvor, am 21. September 2022, behaupteten "auch jene Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens, die in den letzten drei Jahren ein Semesterticket um 150 Euro erworben haben, können laut Wiener Linien bald um eine Rückerstattung von 75 Euro ansuchen", ist dies nie geschehen. Man behauptete damals, an einer Systemlösung zu arbeiten.
Es ist davon auszugehen, dass deswegen mehrere Studierende ihre Ansprüche nicht zur Durchsetzung eingereicht haben, die in der Folge verjährten.
Auch vor dem Verfassungsgerichtshof sind die Wiener Linien im Zusammenhang mit dieser Klage aber bereits abgeblitzt - wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit ihres Begehrens. Den Inhalt des Spruches stellen wir demnächst zur Verfügung.
Ein Blick in die Kommentarsektion des Standard zu den betreffenden Artikeln lässt keinen Zweifel, dass Diskriminierung gegenüber Menschen aus den Bundesländern genau so real ist wie gegenüber nicht-Staatsbürgern. Die Rede ist von "G'scheaden", "Speckgürteltristesse" oder man wird als Niederösterreicher pauschal für die diskriminierende Landespolitik verantwortlich gemacht.
Auch für Kommentare wie
"Die größte Schwächung Österreichs sind die 9 Bundesländer.
Wann können wir uns endlich von dieser Krankheit befreien?"
sind sich manche Menschen nicht zu schade. Maß und Ziel in der Kritik gehen in der Gesellschaft aktuell etwas auf Tauchgang.
Man stelle sich vor man würde sich nicht über "Gscheade, die mit ihren Traktoren auf die Uni fahren" mokieren, sondern irgendetwas mit Kamelen und so weiter. Wer glaubt, das würde nicht kränken und wer glaubt das würde zwischen Österreichern keine Rolle spielen, ist offenbar noch nie Opfer solcher Gemeinheiten geworden. Und es geht hier nicht um liebevolles "Schmähführen" sondern um Geld, was die am härtesten trifft, die es sich nicht leisten können.
Wir treten für Gleichbehandlung aller ein, nicht für die eine oder andere Gruppe.
Zum Zeitpunkt des verheerenden Hochwassers haben wir nach einem Anruf und Anregung der Rechtsvertretung den Wiener Linien angeboten, die Hälfte unseres Gewinnes im Fall eines Vergleiches zu spenden. Es bestand nicht das geringste Interesse.
Ticketheld erbringt keine Rechtsberatung, sondern bietet eine Plattform zur risikolosen Rechtsdurchsetzung. Sämtliche juristischen Einschätzungen dieser Website ergehen gewährfrei.